Klasse B197
Die Klasse B197 ist eine Fahrerlaubnisklasse, die es ermöglicht, nach einer Ausbildung und Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zu fahren.
Hintergrund:
Früher erhielt man nach einer Prüfung auf einem Automatikfahrzeug eine Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 78, die das Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe nicht erlaubte. Um diese Einschränkung aufzuheben, musste eine zusätzliche Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden. Seit dem 1. April 2021 wurde die Klasse B197 eingeführt, um diesen Prozess zu vereinfachen.
Voraussetzungen für B197:
- Mindestens 10 Fahrstunden à 45 Minuten auf einem Schaltwagen im Rahmen der Fahrausbildung
- Mindestens 15-minütige Testfahrt auf einem Schaltwagen mit einem Fahrlehrer
Ablauf:
- Ausbildung und Prüfung auf Automatikfahrzeug: Der Großteil der Fahrausbildung und die praktische Prüfung werden auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert.
- Schaltwagen-Training: Während oder nach der Ausbildung absolviert man die vorgeschriebenen Fahrstunden und die Testfahrt auf einem Schaltwagen.
- Eintragung der Schlüsselzahl 197: Nach Abschluss des Schaltwagen-Trainings wird die Schlüsselzahl 197 im Führerschein eingetragen.
Vorteile von B197:
- Komfort: Die Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ist oft einfacher und komfortabler.
- Flexibilität: Nach Erwerb der Klasse B197 dürfen sowohl Fahrzeuge mit Automatik- als auch mit Schaltgetriebe gefahren werden.
- Keine zusätzliche Prüfung: Es ist keine separate Prüfung auf einem Schaltwagen erforderlich.
Wichtige Hinweise:
- Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat und später auf Klassen wie BE, C oder C1 erweitert, erhält für diese Klassen eine Automatikbeschränkung (Schlüsselzahl 78), wenn die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt werden.