Die Klasse B196 ist eine Erweiterung der Fahrerlaubnisklasse B, die es dir ermöglicht, Leichtkrafträder bis 125 cm³ Hubraum zu fahren, ohne eine zusätzliche Fahrprüfung ablegen zu müssen.

Hier sind die wichtigsten Informationen zur Klasse B196:

  • Voraussetzungen:
    • Mindestalter 25 Jahre
    • Besitz der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
    • Fahrerschulung mit mindestens 4 Theoriestunden und 5 Fahrstunden à 90 Minuten
  • Berechtigung:
    • Führen von Leichtkrafträdern mit: 
      • maximal 125 cm³ Hubraum
      • maximal 11 kW (15 PS) Motorleistung
      • einem Verhältnis von Leistung/Gewicht von maximal 0,1 kW/kg
  • Gültigkeit:
    • Die Erweiterung B196 ist nur in Deutschland gültig.
  • Kosten:
    • Die Kosten für die Fahrerschulung variieren, liegen aber in der Regel zwischen 700 und 1.000 Euro.

Vorteile der Klasse B196:

  • Günstiger und schneller als der Erwerb der Klasse A1
  • Keine zusätzliche theoretische und praktische Prüfung erforderlich
  • Ideal für Fahrer, die gelegentlich Leichtkrafträder fahren möchten

Nachteile der Klasse B196:

  • Nur in Deutschland gültig
  • Kein Aufstieg in höhere Motorradklassen (A2, A) möglich

Zusätzliche Informationen:

  • Die Klasse B196 wird als Schlüsselzahl 196 im Führerschein eingetragen.
  • Die Fahrerschulung muss bei einer Fahrschule absolviert werden.
  • Nach Abschluss der Fahrerschulung stellt die Fahrschule eine Bescheinigung aus, mit der du die Erweiterung bei der Führerscheinstelle beantragen kannst.


Fazit:

Die Klasse B196 ist eine gute Option für Fahrer, die bereits einen Pkw-Führerschein besitzen und gelegentlich Leichtkrafträder fahren möchten. Sie ist günstiger und schneller als der Erwerb der Klasse A1 und erfordert keine zusätzliche Prüfung. Allerdings ist die Erweiterung nur in Deutschland gültig und ein Aufstieg in höhere Motorradklassen ist nicht möglich.