Ein ASF-Kurs, auch bekannt als Aufbauseminar für Fahranfänger, ist eine Nachschulung, die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnet werden kann, wenn du in der Probezeit bestimmte Verkehrsverstöße begehst.


Wann musst du ein ASF absolvieren?

Die Probezeit für Fahranfänger beträgt in der Regel zwei Jahre. Innerhalb dieser Zeit wird ein ASF fällig, wenn du:

  • einen A-Verstoß oder
  • zwei B-Verstöße

begangen hast.


Was sind A- und B-Verstöße?

  • A-Verstöße sind schwerwiegende Verstöße, z.B.:
    • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts um 21 km/h oder außerorts um 26 km/h
    • Alkohol am Steuer
    • Drogen am Steuer
    • Handynutzung am Steuer
    • Rote Ampel überfahren
    • Überholen trotz Überholverbot
    • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer
    • Unfallflucht
  • B-Verstöße sind weniger schwerwiegende Verstöße, z.B.:
    • Abstandsverstoß
    • Missachtung der Vorfahrt
    • Falsches Überholen
    • Falsches Abbiegen
    • Nichtbeachten von Verkehrszeichen


Ablauf des ASF:

Ein ASF besteht aus vier Sitzungen à 135 Minuten und einer Beobachtungsfahrt.

  • Gruppensitzungen: In den Sitzungen werden die Ursachen von Verkehrsverstößen und die Gefahren im Straßenverkehr besprochen. Du lernst, dein eigenes Fahrverhalten zu reflektieren und zu verbessern.
  • Beobachtungsfahrt: Bei der Beobachtungsfahrt fährst du selbst, während der Fahrlehrer dein Verhalten beobachtet und anschließend mit dir bespricht.


Kosten:

Die Kosten für ein ASF liegen in der Regel zwischen 400 und 500 Euro.


Folgen:

  • Verlängerung der Probezeit: Nach einem ASF wird die Probezeit um zwei Jahre verlängert.
  • Keine Punkte in Flensburg: Für die Teilnahme am ASF bekommst du keine Punkte in Flensburg.