Ausbildung zum Fahrlehrer
Fahrlehrerausbildung in der
Ausbildungsfahrschule
Du bist Fahrlehrer in Ausbildung und möchtest deine Ausbildung mit einem Praktikum in einer
Ausbildungsfahrschule erfolgreich abschließen? Die folgenden Informationen geben dir einen
strukturierten Überblick über Voraussetzungen, Ablauf und rechtliche Grundlagen.
1. Voraussetzungen Fahrlehrer Klasse BE
• Mindestalter 21 Jahre
• Körperliche und geistige Eignung (ärztliches Gutachten)
• Abgeschlossene Berufsausbildung oder gleichwertige Vorbildung
• Führerschein Klasse B/BE seit mind. drei Jahren
• Deutschkenntnisse
2. Ablauf der Ausbildung (mind. 12 Monate)
Einführungsphase (1 Monat)
• Einführung in Ausbildungsfahrschule und Ausbildungsstätte
Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte (ca. 7 Monate)
• Recht, Technik, Pädagogik, Verkehrssicherheit
• Vorbereitung theoretische und praktische Prüfungen
Zwischenhospitation
• Praxisbezug, Hospitation in Ausbildungsfahrschule
Lehrpraktikum (mind. 4 Monate)
• Theoretischer und praktischer Unterricht unter Anleitung
Reflexionsphasen
• Reflexion der Lehrpraxis in der Ausbildungsstätte
Prüfungen
• Theoretische Lehrprobe
• Praktische Lehrprobe
3. Ausbildungsfahrlehrer
• Fahrlehrerlaubnis BE seit mindestens 3 Jahren
• Hauptberuflich Unterricht erteilt
• 5-tägiges Einweisungsseminar
• Antrag bei zuständiger Behörde
• Fortbildungspflicht alle 4 Jahre
4. Rechtsgrundlage
• Fahrlehrer-Ausbildungsverordnung (FahrlAusbV)