Klasse BE (Kfz der Klasse B mit Anhänger)
Mindestalter:
- 18 Jahre
- Bei Beantragung von BF 17 reicht das 17. Lebensjahr
- Weitere Informationen zum begleitenden Fahren unter www.bf17.de
Ist ein Vorbesitz einer anderen Klasse erforderlich?
- Klasse B
Was darf man mit der Klasse BE (Pkw/Lkw mit Anhängern) fahren?
- Ein Anhänger oder ein Sattelanhänger sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers o. Sattelanhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Notwendige Unterlagen für die Bearbeitung des Antrages:
- Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel
- Passbild (biometrisch)
- Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
Ausbildung Theorie:
- Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
Ausbildung Praxis:
- Die Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der gesetzlichen Fahrschüler- ausbildungsordnung
- die Zahl der Fahrstunden ist von ihren Fähigkeiten und Lernfortschritten abhängig
- Sonderfahrten (gesetzlich vorgeschrieben)
- 3 Fahrstunden Überlandfahrt
- 1 Fahrstunden Autobahnfahrt
- 1 Fahrstunden Nachtfahrt
Prüfung Theorie:
- Entfällt
Prüfung Praxis:
- 45 min besteht aus:
- Fahren 30 min
- Verbinden oder Trennen 15 min